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   VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23   

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VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23 (https://dejure.org/2023,30742)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.10.2023 - VerfGH 38/23 (https://dejure.org/2023,30742)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - VerfGH 38/23 (https://dejure.org/2023,30742)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 2 BWahlG, § 48 Abs 1 S 3 BWahlG
    Erfolgloser Einspruch gegen Wiederholungswahl wegen Parteiwechsels einer Bezirksverordneten zwischen Haupt- und Wiederholungswahl - Parteimitgliedschaft der jeweiligen Vorschlagsliste keine Voraussetzung für Einzug unmittelbar Gewählter in Bezirksverordnetenversammlung - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Einspruch gegen Wiederholungswahl wegen Parteiwechsels einer BVV-Verordneten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berliner Wiederholungswahl - und der Parteiwechsel einer BVV-Abgeordneten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Mit Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16. November 2022 (VerfGH 154/21, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter gesetze.berlin.de) wurden die Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt.

    Während es sich bei dem Abgeordnetenhaus um die gewählte Volksvertretung handelt (Art. 38 Abs. 1 VvB), ist die Bezirksverordnetenversammlung ein Organ der bezirklichen Selbstverwaltung und übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus (Art. 72 Abs. 1 VvB); sie ist kein Legislativorgan, sondern Organ der Exekutive (vgl. Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 - Rn. 251).

    Da Vorgaben im Sinne von § 21 Abs. 2 LWG für die Wiederholungswahl mit Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 - nicht erfolgt sind, waren für die Wiederholungswahl dieselben Wahlvorschläge maßgeblich wie für die Hauptwahl am 26. September 2021.

    Um eine Neuwahl, die eine neue Legislaturperiode in Lauf setzt (vgl. hierzu Art. 54 VvB) und für die neue Vorschlagslisten aufzustellen sind, handelt es sich gerade nicht (vgl. Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 - Rn. 252, 254).

    a) Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verlangt, dass alle Wahlberechtigten ihr aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und ihre Stimmen den gleichen Zählwert sowie bei der Verhältniswahl grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 - Rn. 61; Beschluss vom 8. März 2017 - VerfGH 160/16 - Rn. 22 m. w. N.).

    Grundsätzlich ist die Sicherung des Charakters der Wiederholungswahl nach dem sog. Rekonstruktionsprinzip (siehe auch VerfGH Berlin, Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21) ein wichtiger Grund.

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Der sachliche Geltungsbereich der Wahlfreiheit erstreckt sich über die Freiheit der Wahlbetätigung und der Stimmabgabe hinaus auf das gesamte Wahlvorbereitungsverfahren einschließlich des Wahlkampfes (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, juris Rn. 95).

    Insbesondere zielt die Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 25 LWG in keiner Weise darauf ab, inhaltlich auf die Wahlhandlung der Wähler Einfluss zu nehmen (hierauf abstellend zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, juris Rn. 96).

    Folglich war auch die Freiheit der Wahl beeinträchtigt, welche nicht nur die Abwesenheit von Zwang, Druck und sonstiger Beeinflussung bei der Stimmabgabe, sondern auch die freie Willensbildung der Wahlberechtigten im Vorfeld der Wahl umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009, Az. 2 BvC 2/06, Rn. 95, m.w.N.; Klein/Schwarz, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: Lfg. 94, Januar 2021, Art. 38 GG, Rn. 110; P. Müller, a.a.O., Rn. 137ff.; Hans Meyer, a.a.O., Rn. 23ff.).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Sie gebietet bei einem Verhältniswahlrecht grundsätzlich, dass jede gültig abgegebene Stimme in dem sich an die Zählung und Gutschreibung der Stimmen anschließenden Rechenverfahren mit gleichem Gewicht mitbewertet wird, ihr mithin ein anteilsmäßig gleicher Erfolg zukommt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 -, juris Rn. 61).

    Ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten führt, oder dass für den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen (Effekt des negativen Stimmengewichts), ist mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit unvereinbar (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 -, juris Rn. 85).

    Worin der kategoriale Unterschied zu anderen Fallkonstellationen eines verfassungswidrigen sog. negativen Stimmgewichts (grundlegend BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008, Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266ff.; BVerfG, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, BVerfGE 131, 316ff., beide m.w.N.) liegen könnte, erschließt sich nicht.

  • VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12

    Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Dies rechtfertigt es, von ihm weiterhin zu verlangen, dass er Wahlvorschlagsvoraussetzungen erfüllt und damit auch die Parteimitgliedschaft fortbesteht (vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 10/12 -, juris Rn. 80, 90).

    Aus den soeben (unter 4.) dargestellten Gründen kommt diesen beiden Bewerbergruppen eine unterschiedliche Stellung zu, die eine differenzierende Behandlung rechtfertigt (vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 10/12 -, juris Rn. 87).

    Bei einem Bewerber, der ausreichend Stimmen für den direkten Einzug in das jeweilige Gremium erzielt hat, erschiene es aufgrund der Vorwirkungen des freien Mandats problematisch, die von den Wählern gefällte und umsetzbare Entscheidung über das Mandat rückwirkend zu entwerten (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil vom 16. April 2013 - Lv 10/12 -, juris Rn. 90).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Wähler vor dem Wahlakt erkennen kann, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirkt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07 -, juris Rn. 126).

    Worin der kategoriale Unterschied zu anderen Fallkonstellationen eines verfassungswidrigen sog. negativen Stimmgewichts (grundlegend BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008, Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07, BVerfGE 121, 266ff.; BVerfG, Urteil vom 25. Juli 2012, Az. 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, BVerfGE 131, 316ff., beide m.w.N.) liegen könnte, erschließt sich nicht.

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Er schließt jedes Wahlverfahren aus, bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber nach der Wahlhandlung eine Instanz einschiebt, die nach ihrem Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit dem einzelnen Wähler die Möglichkeit nimmt, die zukünftigen Abgeordneten durch die Stimmabgabe selbsttätig zu bestimmen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1957 - 2 BvR 9/56 -, juris Rn. 16).

    Die Parteizugehörigkeit kann deshalb anderen objektiven Eigenschaften, die ein Bewerber erfüllen muss, um in das jeweilige Gremium einrücken zu können, gleichgestellt werden(so für die insoweit vergleichbare Vorschrift des Bundesrechts, § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG: BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1957 - 2 BvR 9/56 -, juris Rn. 25 ff.; Austermann, in: Schreiber, BWahlG, Kommentar, 11. Aufl., § 48, Rn. 13; a. A. für den Fall des Parteiausschlusses: Magiera, in: Sachs, Grundgesetz, 9. Aufl. 2021, Art. 38, Rn. 89 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 08.03.2017 - VerfGH 160/16

    Einsprüche gegen die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    a) Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl verlangt, dass alle Wahlberechtigten ihr aktives und passives Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können und ihre Stimmen den gleichen Zählwert sowie bei der Verhältniswahl grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert haben (Urteil vom 16. November 2022 - VerfGH 154/21 - Rn. 61; Beschluss vom 8. März 2017 - VerfGH 160/16 - Rn. 22 m. w. N.).

    Es folgt - mit Einwirkung auch auf das Landesverfassungsrecht - aus Art. 21 GG (Beschluss vom 8. März 2017 - VerfGH 160/16 - Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Die Wahlfreiheit verbietet auch eine Gestaltung des Wahlverfahrens, das die Entschließungsfreiheit des Wählers in einer innerhalb des gewählten Wahlsystems vermeidbaren Weise verengt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 10. April 1997 - 2 BvF 1/95 -, juris Rn. 55).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Es setzt seinerseits eine freie Kandidatenaufstellung unter Beteiligung der Mitglieder der Parteien und Wählergruppen voraus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.10.2023 - VerfGH 38/23
    Er soll sein Urteil in einem freien, offenen Prozess der Meinungsbildung gewinnen können (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvL 67/52

    Nachrückende Ersatzleute

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 82/95

    Aufrechterhaltung der 5 vH-Sperrklausel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 1995

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
  • VerfGH Berlin, 06.12.2002 - VerfGH 192/01

    Wahlprüfungsverfahren: Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2001 im Bezirk

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